WhatsApp-Öffnung: Was das neue Gesetz für dich bedeutet
- Veröffentlicht: 13.07.2022
- 19:30 Uhr
- Galileo
Trotz Alternativen wie Signal, Telegram und Co. hat WhatsApp die Kontrolle über den Messenger-Markt. Bald kannst du auch über andere Messenger mit Leuten bei WhatsApp schreiben. Hier erfährst du die Hintergründe zur WhatsApp-Öffnung. Im Clip: 5 Fragen an WhatsApp.
Das Wichtigste zum Thema WhatsApp-Öffnung
Mit rund 60 Millionen Nutzer:innen allein in Deutschland und knapp zwei Milliarden weltweit ist WhatsApp, das zu Facebook beziehungsweise Meta gehört, der beliebteste Messenger.
Zwar gibt es WhatsApp-Alternativen wie Signal, Telegram und Threema. Viele scheuen aber den Messenger-Wechsel, weil meist der Großteil des sozialen Umfelds bei WhatsApp ist.
Ein neues Gesetz in der Europäischen Union (EU) wirbelt den Markt unter anderem für Messenger bald auf: Digitale Plattformen mit Vormachtstellung wie WhatsApp müssen sich danach für andere Anbieter:innen öffnen.
Europäische Union beschließt Öffnung von WhatsApp
Kürzlich verabschiedete das EU-Parlament ein neues Gesetz, das kleinere digitale Unternehmen gegenüber Branchen-Führern stärken soll: das Gesetz über digitale Märkte. Demnach müssen sich Anbieter:innen von Digital-Plattformen, die den Markt dominieren, künftig für Dienste von Dritten öffnen.
Für den Messenger-Platzhirsch WhatsApp bedeutet das: Auch wer einen alternativen, kleineren Messenger-Dienst nutzt, wird Personen bei WhatsApp eine Nachricht schreiben können.
Voraussetzung dafür: Die kleineren Messenger ermöglichen ihren User:innen den Zugang. Denn die Firmen von Digital-Plattformen, die nicht zu den Marktführern zählen, dürfen das frei entscheiden.
Die Grund-Funktionen von WhatsApp wie Textnachrichten müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes funktionieren. Für komplexere Funktionen wie Nachrichten in Gruppenchats muss die Meta-Tochter eine Lösung binnen einer Übergangszeit von zwei Jahren finden. Für die Umsetzung von Audio- und Video-Anrufen bleiben vier Jahre lang Zeit.
Was genau im EU-Gesetz über digitale Märkte steht
👩⚖️ Mithilfe des Gesetzes über digitale Märkte gibt's demnächst - frühestens ab dem 1. Januar 2024 - strengere Vorschriften für die Markt-Führer, sogenannte Gatekeeper ("Torwächter"), im Bereich von Online-Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Messengern, Web-Browsern und Co.
🤑 Um als ein Gatekeeper im Digitalen zu gelten, muss ein Unternehmen über die letzten drei Jahre zum einen pro Jahr mindestens 7,5 Milliarden Euro umsetzen und zum anderen mit einem Plattform-Dienst mehr als 45 Millionen aktive Nutzer:innen im Monat haben.
⚖ Das neue EU-Gesetz soll offene digitale Märkte gewährleisten, indem Nutzer:innen und Unternehmen faire Bedingungen gestellt werden.
Künftige Gebote für digitale Gatekeeper
💾 Gatekeeper müssen ihren Nutzer:innen einfach ermöglichen, vorinstallierte Apps zu deinstallieren und Voreinstellungen zu ändern.
📲 Solange sie miteinander kompatibel (interoperabel) sind, muss der Download von Apps anderer Anbieter:innen und App-Stores möglich sein.
👋 Grundsätzlich muss das Abmelden von einer Plattform genauso einfach sein wie das frühere Anmelden.
🧐 Wer Werbung bei einem Gatekeeper schaltet, erhält einen Zugang zu den Leistungs-Messinstrumenten, unter anderem für eine unabhängige Überprüfung.
Künftige Verbote für digitale Gatekeeper
🤝 Der Gatekeeper darf eigene Produkte auf der führenden Plattform nicht besser behandeln als Dienste von Dritten.
💶 Dienste des Gatekeepers wie Zahlungs-Systeme dürfen keine Bedingung sein, um beispielsweise in App-Stores zu erscheinen.
📝 Die Aktivitäten von Nutzer:innen dürfen ohne deren Zustimmung nicht außerhalb der Plattform des Gatekeepers weiterverfolgt werden, um dadurch etwa personalisierte Werbung zu platzieren.
😌 Die Daten von gewerblichen Nutzer:innen, die Konkurrent:innen der Plattform des Gatekeepers sind, dürfen nicht für ausnutzende Zwecke weiterverwendet werden.
Wie das Gesetz umgesetzt wird
Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie die Kriterien eines Gatekeepers erfüllen. Ist das der Fall, müssen sie sich als solche bei der Europäischen Kommission melden.
Wird ein Konzern als Gatekeeper eingestuft, hat er sechs Monate Zeit, die Vorschriften des neuen Gesetzes umzusetzen.
Verstößt ein Gatekeeper gegen die Gebote und Verbote des Gesetzes für digitale Märkte, drohen Geldbußen in Höhe von zehn bis 20 Prozent des Jahres-Umsatzes des Unternehmens. Bei einem Mindest-Jahresumsatz von Gatekeepern in Höhe von 7,5 Milliarden Euro betragen mögliche Geldstrafen somit mindestens 750 Millionen Euro.
Bei systematischen Nicht-Einhaltungen erwarten Gatekeeper weitere Konsequenzen. Zum Beispiel kann der Konzern zum Verkauf von Vermögenswerten oder Patenten gezwungen werden.
Wirksames Instrument oder Datenschutz-Problem?
Unter Fachleuten ist das neue Gesetz über digitale Märkte teilweise umstritten. Viele sehen eine echte Chance für mittelständische Digital-Konzerne im Wettbewerb mit den großen Tech-Unternehmen Google, Apple, Amazon und Co.
Anderen bereitet die Frage nach der technischen Umsetzung der Vorschriften noch Kopfzerbrechen. Sie sorgen sich vor allem wegen des Datenschutzes.
Offen ist etwa, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Messengern über die Grenzen von Anbieter:innen hinweg gewährleistet wird.
Ein Vorbild könnte womöglich die altbekannte E-Mail sein. Allerdings gibt es bei Messengern noch keine plattform-unabhängige Kennung vergleichbar zu einer Mailadresse. Dafür fehlt es nicht zuletzt an allgemein akzeptierten Mindest-Vorgaben.
Deine Meinung ist gefragt
FAQ zum Thema WhatsApp-Öffnung
Auch wer einen anderen Messenger-Dienst wie Signal oder Telegram verwendet, kann demnächst Nutzer:innen von WhatsApp kontaktieren. So will es das neue Gesetz für digitale Märkte der Europäischen Union.
Das Gesetz für digitale Märkte soll kleinere Digital-Unternehmen im Wettbewerb mit den Gatekeepern wie Google, Apple, Amazon und Meta stärken. Digital-Plattformen mit Vormachtstellung müssen demnach für Dienste von Dritten geöffnet werden.
Zu den Kriterien eines digitalen Gatekeepers zählen einerseits ein Jahres-Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro und andererseits mehr als 45 Millionen aktive Nutzer:innen eines digitalen Plattform-Dienstes pro Monat. Beide Merkmale müssen über die vergangenen drei Jahre erfüllt sein.