Böllern, Freunde treffen, feiern: Was ist an Silvester erlaubt - und was nicht?
- Veröffentlicht: 30.12.2021
- 07:45 Uhr
- Carina Neumann-Mahlkau
Wegen Corona wird Silvester dieses Jahr wieder anders als wir es gewohnt sind. Aber welche Regeln gelten genau? Alles zu den Regelungen, der Anzahl der erlaubten Kontakte und zum Böllerverbot erfährst du hier.
Das Wichtigste zum Thema Corona-Regeln an Silvester
Dieses Jahr wird Silvester wieder einmal anders: Für die einzelnen Bundesländer gelten über Neujahr einige Regeln.
Gemeinsam auf den Straßen anstoßen und dabei ein großes Feuerwerk bestaunen, ist dieses Jahr nur begrenzt möglich. In unserer Galerie erfährst du, was erlaubt ist und was nicht.
Deutschlandweit ist der Verkauf von Feuerwerk verboten. Falls du noch Böller aus den letzten Jahren hast, darfst du diese auf deinem Privatgrundstück abfeuern. Auf öffentlichen Plätzen gelten andere Richtlinien.
Gut zu wissen: Nicht in allen Bundesländern gelten die gleichen Regeln an Silvester. Weiter unten zeigen wir dir, was genau in deinem Bundesland gilt.
Diese Beschlüsse hat der Bund getroffen
❌ Ab dem 28. Dezember gelten bundesweit Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Bei privaten Treffen dürfen nur noch maximal 10 Personen dabei sein. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. In manchen Bundesländern greift die Regel schon früher.
❌ Ungeimpfte und Ungenesene dürfen sich außerhalb des eigenen Hausstandes mit 2 weiteren Personen treffen. In manchen Bundesländern ist die Beschränkung sogar noch strenger.
🍹 Clubs und Bars bleiben geschlossen. Einige Bundesländer machen hier eine Ausnahme, sprechen aber ein offizielles Tanzverbot aus.
👻 Großveranstaltungen wie Fußballspiele der Bundesliga finden wieder ohne Zuschauer statt.
🚨 Für Silvester und den Neujahrstag sind Versammlungen verboten. Jede Gruppe die aus mehr als 10 Personen besteht, muss aufgelöst werden.
Das gilt an Silvester in Deutschland
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Welche Feuerwerkskategorien gibt es?
Was Krankenhäuser an Silvester erleben und warum das dieses Jahr nicht passieren darf
Feuerwerk ist ein Millionengeschäft. 2019 gaben die Deutschen dafür insgesamt 122 Millionen Euro aus. Schön, aber gefährlich: Die Böller sorgen jedes Jahr wieder für viele Unfälle.
Knalltrauma, abgesprengte Hände, hochgradige Verbrennungen - allein das Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) behandelte in den vergangenen Jahren bis zu 70 schwere Feuerwerksunfälle in der Silvesternacht. Die Operationssäle laufen zum Jahreswechsel auf Hochbetrieb, die Kliniken stocken ihr Personal auf.
Zu den Böller-Verunglückten kommen noch andere Notfälle wie Alkoholvergiftungen und Körperverletzungen durch Prügeleien hinzu. Mehr als 2.700 Notrufe gingen im Jahreswechsel von 2020 auf 2021 in Berlin ein.
Für die Krankenhäuser ist Silvester die stressigste Nacht des Jahres. Dieses Jahr geht es nicht nur darum, Ansteckungen zu vermeiden. Weil die Kliniken durch die vielen Corona-Fälle ohnehin schon an ihre Grenzen kommen, würde sie eine "normale Silvesternacht" völlig überlasten.
Diese Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich gelten in deinem Bundesland
☝ In Baden-Württemberg dürfen sich Geimpfte und Genesene zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, auf öffentlichen Plätzen mit maximal 10 Personen treffen. Bei privaten Feiern gilt: Maximal 10 Personen im Innen- und 50 Personen im Außenbereich. Ungeimpfte dürfen sich nur mit 2 Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
☝ In Bayern gilt für Geimpfte und Genesene eine Kontaktbeschränkung von maximal 10 Personen. Ungeimpfte dürfen mit nur maximal 2 Personen aus einem weiteren Haushalt feiern. Hier werden allerdings Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt.
☝ Auch in Berlin gilt: Treffen unter Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen sind erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgerechnet. Ungeimpfte dürfen an einer privaten Zusammenkunft mit einem weiteren Haushalt mit bis zu 2 Personen dabei sein.
☝ Für Geimpfte/Genesene in Brandenburg sind private Zusammenkünfte nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht dazu. Sobald auch nur eine ungeimpfte bzw. nicht genesene Person an dem Treffen teilnimmt, sind Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt zuzüglich 2 Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Paare, die nicht zusammenwohnen, gelten als ein Haushalt.
☝ In Bremen sind Zusammenkünfte nur noch mit maximal 10 Personen möglich, das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte oder Ungenesene dürfen sich nur mit 2 weiteren Personen aus einem Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgeschlossen. Paare zählen auch hier, unabhängig vom Wohnstatus, als ein Haushalt.
☝ In Hamburg dürfen sich nur noch maximal 10 Personen privat zusammentreffen. Sobald eine ungeimpfte oder ungenesene Person dabei ist, gilt, dass sich ein Haushalt nur mit 2 Personen eines anderen Haushalts treffen darf. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
☝ Auch in Hessen gilt: Private Treffe unter Geimpften/Genesenen mit einer Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen. Ungeimpfte/Ungenesene dürfen sich nur noch mit maximal 2 Personen aus einem weiteren Haushalt treffen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Als Ausnahmen gelten Jugendliche unter 14 Jahren und Personen, die sie aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
☝ Mecklenburg-Vorpommern: Hier dürfen Geimpfte und Genesene mit bis zu 10 Personen feiern. Ein Haushalt, in dem sich eine ungeimpfte Person ab 14 Jahren befindet, kann höchstens von 2 anderen Personen besucht werden, egal ob diese geimpft sind oder nicht. Paare, die nicht zusammenwohnen, gelten auch hier als ein Haushalt.
☝ In Niedersachsen dürfen sich Geimpfte/Genesene vom 27. Dezember 2021 bis zum 15. Januar 2022 mit maximal 10 Personen auf einmal treffen. Das betrifft auch private Treffen in der Gastronomie. Für Ungeimpfte/Ungenesene gilt: Ein Haushalt darf sich mit maximal 2 weiteren Personen treffen. Kinder unter 14 Jahre zählen bei beiden Regelungen nicht mit.
☝ Für Geimpfte/Genesene in Nordrhein-Westfalen gilt eine Kontaktbeschränkung im privaten Bereich von maximal 10 Personen. Ungeimpfte dürfen sich über den eigenen Hausstand hinaus mit höchstens 2 Menschen aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren sind davon ausgenommen.
☝ Auch in Rheinland-Pfalz gilt für Geimpfte/Genesene eine Grenze von 10 Personen. Ungeimpfte dürfen sich nur mit 2 Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind davon ausgenommen und Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz.
☝ Im Saarland werden private Veranstaltungen für Geimpfte/Genesene auf 10 Personen begrenzt. Ungeimpfte dürfen sich nur mit 2 weiteren Personen treffen, die nicht zum Haushalt gehört. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre sowie aus medizinischen Gründen nicht geimpfte Personen.
☝ Für Sachsen gilt: Wenn nur Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 10 Personen. Jugendliche unter 17 Jahre zählen nicht mit. Bei einem Treffen mit mindestens einer ungeimpften bzw. nicht genesenen Person, ist der Kontakt auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt.
☝ In Sachsen-Anhalt wird Genesene und Geimpfte empfohlen, sich bei privaten Feiern nur mit bis zu 10 Personen zu treffen. Ungeimpfte eines Haushalts dürfen sich nur mit bis zu 2 weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen, ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren.
☝ Schleswig-Holstein sieht für Geimpfte/Genesene bei private Treffen nur noch mit maximal 10 Personen vor. Zusammenkünfte mit mindestens einer ungeimpften Person ab 15 Jahren innerhalb geschlossener Räume, dürfen nur aus den Mitgliedern zweier Haushalte bestehen. Außerdem können aus einem dieser Haushalte höchstens 2 Erwachsene und deren minderjährige Kinder dabei sein.
☝ Und in Thüringen dürfen sich ausschließlich Geimpfte/Genesene mit bis zu 10 Personen treffen. Ungeimpfte/Ungenesene dürfen sich nur mit bis zu 2 weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind davon ausgenommen.
Feuerwerk und Rausgehen - nicht immer ein Verbot, aber immer ein Appell
Alle Bundesländer appellieren, das Fest möglichst im kleinen Kreis zu feiern und dieses Jahr aufs Feuerwerk zu verzichten.
Manche Bundesländer haben für Silvester Ausgangssperren für Ungeimpfte verhängt und das Zünden von Böllern verboten oder eingeschränkt. Zwar herrscht ohnehin ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern, aber manche haben noch Böller von vergangenen Jahren im Keller.
Während Clubs und Bars vielerorts geschlossen sind, bleibt die Gastronomie mit den bereits geltenden Regeln offen. In vielen Bundesländern haben sich jedoch die Sperrstunden für Silvester geändert.
Was in deinem Bundesland an Silvester gilt, erfährst du oben. Details zu den Silvester-Regeln in den Bundesländern findest du auch auf der Seite der Bundesrepublik.
Teils gelten in einzelnen Städten und Kommunen Sonderregeln - informiere dich deshalb, was für deinen Ort gilt.