Innenpolitik
Eine Partei gründen: Wie geht das eigentlich?
- Aktualisiert: 09.01.2024
- 12:18 Uhr
- Galileo
Die ehemalige Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht hat ihre eigene Partei gegründet - das "Bündnis Sahra Wagenknecht". Doch wie funktioniert eine Partei-Gründung eigentlich und welche Grundsätze gibt es? Wir haben die Antworten für dich.
Das Wichtigste in Kürze zu Partei-Gründungen
In einer politischen Partei schließen sich Menschen mit ähnlichen politischen Überzeugungen und Zielen als frei gebildete Personen-Vereinigungen zusammen.
Das mittel- bis langfristige Ziel einer politischen Partei ist es, durch Wahlen eine Vertretung des Volkes in einem Landtag oder im Deutschen Bundestag zu bilden.
Zur Gründung braucht es weder eine Mindestzahl an Mitgliedern noch eine staatliche Erlaubnis. Offiziell als Partei gilt eine neue Partei jedoch erst nach der Zulassung zu einer Wahl.
Jede:r kann eine Partei gründen
Jede natürliche Person - also im Prinzip jede:r - kann eine Partei in Deutschland gründen. Zur Gründung braucht es keine staatliche Genehmigung.
Die Politik der neuen Partei muss auf demokratischen Grundsätzen basieren. Zu ihrer Begründung bedarf es lediglich einer Satzung und eines Programms.
Damit eine neue Partei anerkannt wird, muss sie zu einer Wahl zugelassen werden. Das muss vorab beantragt werden.
Eine Partei gründen: Diese Grundsätze gibt es
⚖️ Die wichtigste Bedingung für neue - und auch bestehende - Parteien ist ihre demokratische Grundausrichtung. Daneben gibt es weitere Leitlinien, die genauer im Grundgesetz, Parteiengesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.
🇩🇪 Die Mitglieder und der Vorstand der Partei, der mindestens drei Personen zu umfassen hat, müssen mehrheitlich deutsche Staatsbürger:innen sein. Es gibt keine Mindestzahl an Mitgliedern, um eine Partei zu gründen.
🤝 Der Sitz beziehungsweise die Geschäftsleitung der Partei muss sich in Deutschland befinden.
☝️ Sowohl der Name als auch dessen Abkürzung müssen sich klar von denen bestehender Parteien unterscheiden.
📑 In ihrer Satzung und ihrem Programm muss eine Partei unter anderem den Namen und Sitz sowie außerdem die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder, das Verfahren zur Aufnahme von neuen Mitgliedern, die Organisation von Versammlungen und die Finanzordnung schriftlich festhalten.
📚 Diese Gründungs-Unterlagen reicht der Vorstand der neuen Partei bei der Bundeswahlleiterin ein. Sie prüft die Vollständigkeit und fügt die Dokumente einer öffentlich zugänglichen Akte hinzu.
🧐 Ihre Anerkennung als Partei erhält eine neue Partei erst durch eine Zulassung zu einer Wahl. Nimmt die Partei für sechs Jahre an keiner Wahl teil, verliert sie ihren Status als Partei.
Bundestag: So funktioniert die Wahl
Bundestag: So funktioniert die Wahl
Die Bundeswahlleiterin: Ruth Brand
Der Bundeswahlleiter beziehungsweise die Bundeswahlleiterin ist dafür zuständig, die Vorbereitungen und Durchführungen von bundesweiten politischen Wahlen in Deutschland zu überwachen.
Die Person für das Amt wird von dem Bundesinnenminister beziehungsweise der Bundesinnenministerin berufen. Gewöhnlich übernimmt der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes das Amt des Bundeswahlleiters beziehungsweise der Bundeswahlleiterin.