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3G am Arbeitsplatz und Home-Office-Pflicht: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt

  • Veröffentlicht: 24.11.2021
  • 13:15 Uhr
  • Nicole Lemberg
Article Image Media
© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die Infektionszahlen sind im Spätherbst 2021 so hoch wie nie zuvor. Deshalb haben Bund und Länder neue Regeln besprochen, um die Corona-Lage in den Griff zu bekommen. Das neue Infektionsschutz-Gesetz tritt heute in Kraft. Wir klären auf, was sich für dich konkret ändert.

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Neue Corona-Regeln in Kraft: Das gilt jetzt

  • Die Lage ist ernst: Steigende Infektionszahlen und volle Intensivstationen zwingen die Bundesregierung zum Handeln. Ein neues Gesetzes-Paket wurde am 18. November vom Bundestag abgenickt. Die neue Regeln treten ab heute (Mittwoch, 24. November) in Kraft.

  • In erster Linie geht es um eine einheitliche Rechtsgrundlage für weitere Maßnahmen.

  • Das neue Infektionsschutz-Gesetz sieht eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor.

  • Schul- und Geschäfts-Schließungen gibt es nach der Regelung nicht mehr. Regionale Verbote im Freizeit- und Kulturbereich bleiben aber Ländersache.

  • Eine flächendeckende 2G-Regel tritt nach einer festgelegten Warnstufe regional in Kraft.

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Bund und Länder im Entscheidungsprozess

🆘 Wie lässt sich die 4. Welle bremsen? Der Bundestag hat den Vorschlägen der Ampel-Koalition zugestimmt.

🗣 Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel sprach am 18. November auch mit den Ministerpräsident:innen über eine einheitliche Basis für Zugangsregeln und Alarmstufen.

🤝 Das neue Infektionsschutz-Gesetz bietet die Grundlage für weitere Maßnahmen. Die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" läuft am 25. November aus. Sie bildete bisher die rechtliche Basis für weitgehende Corona-Einschränkungen.

🗳 Am 19. November hat auch der Bundesrat den neuen Maßnahmen zugestimmt. Dadurch können die Regeln heute, am 24. November, offiziell in Kraft treten.

Die Hospitalisierungs-Rate entscheidet über 2G

🟡 Liegt die Hospitalisierungs-Inzidenz in einem Bundesland über dem Wert 3, gilt flächendeckend die 2G-Regel für Gastronomie, Veranstaltung oder Beherbergung.

🟠 Steigt der Wert über 6, tritt automatisch 2G-Plus in Kraft. Dann sind auch für Geimpfte und Genesene Testnachweise beispielsweise in Diskotheken oder Bars nötig.

🔴 Übersteigt die Krankenhaus-Inzidenz den Wert 9, können die Länder noch weitgehendere Beschlüsse wie Kontaktbeschränkungen oder Veranstaltungsverbote aussprechen.

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Schärfere Regeln am Arbeitsplatz: Das gilt jetzt

✋ Beschäftigte dürfen ihren Arbeitsplatz nur noch mit gültigem 3G-Nachweis betreten.

⏱ Ein Schnelltest darf dabei höchsten 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 48 Stunden.

📝 Arbeitgeber:innen müssen den Impf-Status ihrer Mitarbeitenden abfragen. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Bußgeld.

💼 Zudem gilt wieder die Home-Office-Pflicht. Wenn keine handfesten Gründe dagegen sprechen, müssen Arbeitgeber:innen ihren Angestellten die Arbeit von zu Hause ermöglichen.

Impfangebot ausweiten und Testpflicht in Altenheimen

Um noch mehr Menschen zum Impfen zu bewegen, wird das Angebot an mobilen Impf-Teams nochmals erweitert. Auch Kindern zwischen 5 und 11 Jahren soll schnell ein Impfangebot gemacht werden - sobald die entsprechende Empfehlung der STIKO durch ist.

Deutschlandweit wird in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen eine Testpflicht eingeführt. Besucher:innen müssen einen tagesaktuellen Antigen-Test vorweisen. Das gilt auch für geimpftes oder genesenes Pflegepersonal - dann reicht aber ein Selbsttest.

Fälscher:innen von Corona-Tests oder Impf-Nachweisen drohen härtere Strafen. Bis zu 5 Jahre Haft sind möglich.

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3G in Bus und Bahn

🚝 Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln haben ab jetzt nur noch Menschen, die einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen Schnelltest vorzeigen können.

✈ Die 3G-Regel gilt auch für Fluggäste, die von deutschen Flughäfen starten.

👩‍👧‍👦 Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder.

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Was bleibt Ländersache - und was nicht?

Das neue Infektionsschutz-Gesetz sieht keine flächendeckenden Geschäfts- oder Schulschließungen mehr vor. Auch Ausgangssperren oder Reiseverbote sind nicht mehr möglich.

Einschränkungen und Verbote bei Veranstaltungen im Bereich Freizeit, Kultur und Sport sollen die Länder je nach Situation weiter selbst erlassen können - und auch über Zulassungsbeschränkungen autonom entscheiden. 2G-Regelungen gelten aktuell schon in einem Großteil der Bundesländer.

Um die aktuellen Infektions-Herde in den Griff zu bekommen, legt das neue  Gesetzes-Paket eine Übergangsfrist bis zum 15. Dezember für bisherige Maßnahmen fest. In Hotspot-Regionen gelten beispielsweise aktuell in einigen Bundesländern verschärfte Regeln - dazu gehören auch nächtliche Ausgangssperren für Ungeimpfte.

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