Genesenen-Status auf 3 Monate verkürzt: Wann du als genesen giltst
- Veröffentlicht: 18.01.2022
- 15:45 Uhr
- Galileo
Bisher galt man nach einer Corona-Infektion 6 Monate lang als genesen - jetzt wurde dieser Status auf 3 Monate verkürzt. Doch wie bestätigt man seine vergangene COVID-19-Erkrankung und ab welchem Tag gilt man als genesen?
Das Wichtigste zum Thema Genesenen-Status verkürzt
Für einen Restaurant-Besuch, Veranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel gelten seit einiger Zeit 3G, 2G, oder 2G-Plus-Regeln. Genesene hatten bislang bei allen "G-Varianten" 6 Monate lang Zutritt.
Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, gilt ab sofort nur noch für 3 Monate als genesen. (Stand: 18. Januar)
Das Robert-Koch-Institut (RKI) verkürzte die entsprechende Richtlinie mit der Begründung, dass durch Omikron ein größeres Risiko bestehe, nach Ablauf der 3 Monate zu erkranken oder Überträger:in zu sein.
Mehrere Studien beweisen mittlerweile, dass die Zahl der Antikörper nach einer Infektion oder einer Grund-Immunisierung durch die Impfung mit der Zeit rapide abnimmt.
Nur noch 3 statt 6 Monate: Wer gilt als genesen?
Bislang galten Personen bis 6 Monate nach dem positiven Test als genesen. Dieser Status wurde nach einer neuen Einschätzung des RKI mit Hinblick auf die schnelle Ausbreitung der Virus-Variante Omikron auf 3 Monate herabgesetzt.
Die Verkürzung des Genesenen-Status ist neben neuen Quarantäne-Regeln Teil der Änderungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen. Die Verordnung wurde am 13. Januar im Bundestag beschlossen.
Der Genesenen-Status ist - genau wie der Impf-Status - für geltende Corona-Maßnahmen entscheidend. Nur für Geimpfte und Genesene gilt zum Beispiel der Zutritt bei 2G-Regelungen. Auch verkürzte Quarantäne-Vorschriften gehören dazu.
Die neue Regelung gilt auch rückwirkend: Alle Genesenen-Zertifikate, die ab dem 15.01.22 älter als 3 Monate sind, verlieren sofort ihre Gültigkeit. Damit wollen Bund und Länder die aktuelle Impf- und Booster-Kampagne weiter vorantreiben.
Wie weise ich eine Corona-Erkrankung nach?
📆 Zum Nachweis dient ein von ärztlichem Fachpersonal oder einem Labor dokumentiertes positives PCR-Testergebnis. Das muss mindestens 28 Tage und darf nur maximal 90 Tage zurückliegen. Einige Gemeinden stellen auch einen offiziellen Erkrankungsnachweis aus.
👎 Ein Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht als Nachweis.
💉 Wer nach seiner COVID-19-Erkrankung eine Impf-Dosis erhalten hat, muss ein von ärztlichem Fachpersonal dokumentiertes positives PCR-Testergebnis und einen Impf-Nachweis vorlegen.
📝 Die Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und im Impf-Pass oder in einer Impf-Bescheinigung dokumentiert sein. Akzeptiert werden dabei nur in der EU zugelassene Impfstoffe. Wie du deine Impfung genau nachweisen musst, erfährst du hier.