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Doch keine Oster-Ruhe: Das sind die neuen Corona-Regeln

  • Veröffentlicht: 24.03.2021
  • 13:46 Uhr
  • Galileo
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© Michael Kappeler/dpa

Nach massiver Kritik hat Bundeskanzlerin Merkel die Corona-Oster-Ruhe wieder gekippt. Was das bedeutet und welche Corona-Regeln jetzt gelten - im Überblick.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Gipfel

  • Über 11 Stunden lang berieten Bund und Länder in der Nacht zum Dienstag (23. März) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.

  • Bislang war ein genereller Lockdown in Deutschland inklusive Schließung zahlreicher Einrichtungen bis 28. März vereinbart. Nun wird der bis 18. April verlängert. Ohne die Maßnahmen wäre laut Beschluss bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich.

  • Kanzlerin Merkel sprach von einer sehr ernsten Lage mit exponentiell steigenden Fallzahlen, einer höheren Belastung der Intensivstationen in den Kliniken und der Ausbreitung ansteckenderer Coronavirus-Varianten.

  • Über die Oster-Tage sollte es zunächst einen harten Lockdown geben. Gründonnerstag und Karsamstag wurden zu Ruhetagen erklärt. Nach massiver Kritik hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Regelung aber wieder gekippt.

  • Was das bedeutet und alle weiteren Corona-Regeln: Wir geben dir einen Überblick.

  • Die nächste Bund-Länder-Runde ist für den 12. April geplant.

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Die aktuellen Corona-Zahlen

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 15.813 Corona-Neu-Infektionen innerhalb eines Tages gemeldet (Stand: 24. März). Damit sind die täglichen Neuinfektionen sind im Vergleich zur Vorwoche um mehr als 2.000 Fälle gestiegen.

Die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der innerhalb von 7 Tagen gemeldeten Neuinfektionen gemessen auf 100.000 Einwohner, bleibt auf dem Niveau vom Vortag und liegt bei 108,1.

Merkel kippt Ruhepause über Ostern

Nach massiver Kritik und Verwirrung um die geplanten Ruhetage über Ostern hat Bundeskanzlerin Angela Merkel diese Regelung nun wieder gekippt.

Eigentlich war vorgesehen, dass der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) als Ruhetage gelten, also ähnlich wie Sonn- oder Feiertage. Am Gründonnerstag sollte das gesamte wirtschaftliche Leben ruhen, am Karsamstag hätten lediglich Supermärkte öffnen dürfen.

Nun wird der entsprechende Punkt 4 der Beschlüsse vom frühen Dienstagmorgen nicht umgesetzt. Die Begründung für die Entscheidung: Hätte man den Gründonnerstag und Karsamstag wie beschlossen zu Ruhetagen erklärt, wären zu viele Folgeprobleme entstanden. Aufwand und Nutzen stünden in keinem guten Verhältnis.

Inzwischen hat sich Angela Merkel bei den Menschen in Deutschland entschuldigt. Der ganze Vorgang habe zusätzliche Verunsicherung ausgelöst, sagte sie am Mittwoch in Berlin. "Das bedauere ich zutiefst, und dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung."

Klar sei trotzdem: Es ist richtig, über Ostern Kontakte möglichst stark einzuschränken.

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Notbremse: Wann sie greifen soll - und was dann gilt

Die Anfang März vereinbarte "Notbremse" soll konsequent umgesetzt werden. Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an 3 aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten strengere Kontakt-Beschränkungen in Kraft:

  • Private Kontakte sind wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränkt (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
  • Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden
  • (Außen-)Gastronomie muss geschlossen bleiben
  • Friseure bleiben geöffnet

Die Landkreise sollen darüber hinaus auch weitere Maßnahmen ergreifen.

Mögliche zusätzliche Maßnahmen bei einer Inzidenz über 100

🌑 Ausgangs-Beschränkungen

🧑‍🤝‍🧑 Verschärfte Kontakt-Beschränkungen

😷 Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder Maskentragen erschwert ist.

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Strenge Regeln für den Urlaub

🙅 Klar ist: Wir sollen weiterhin auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und ins Ausland verzichten.

🏠 Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne. Diese kann verkürzt werden durch einen negativen Test, allerdings frühestens am 5. Tag nach der Einreise.

✈ Die Aufhebung der Reisewarnung und Quarantäne-Pflicht für Mallorca hatte zuletzt für viel Aufregung gesorgt. Urlaub wird dort zwar weiter möglich sein, Bund und Länder appellieren aber an die Fluggesellschaften, keine zusätzlichen Flüge mehr für die Osterferien anzubieten.

👃 Über eine Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes soll eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden - als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland. Bisher müssen nur Einreisende aus "Hochinzidenz-Gebieten" sowie aus Gebieten mit neuen Virus-Varianten bei der Einreise einen Test vorweisen. Mit der neuen Regelung würde es auch eine Testpflicht für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten wie Mallorca geben.

😠 In Deutschland bleiben Hotels und andere Beherbergungs-Betriebe geschlossen. Dieser Punkt war bei den Beratungen besonders umstritten. Den kontaktarmen Urlaub wird es nicht geben. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz wollten Urlaub dort ermöglichen, wo "eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann" - so hieß es noch in der Beschluss-Vorlage.

Galileo vom 16.03.2021

Dafür oder Dagegen: Urlaub trotz Corona?

Fernweh und die Sehnsucht nach Urlaub werden immer größer in der Pandemie, aber gäbe es da nicht eine Lösung? Teilt uns eure Meinung beim "Dafür oder Dagegen" mit zum Thema: Reisen in Coronazeiten.

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Home-Office, mehr Tests und Kontakte: Weitere Corona-Regeln

👭 Private Treffen sind mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

😷 Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden.

💻 Unternehmen sollen Home Office ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen den Angestellten mindestens 1 Mal und möglichst 2 Mal pro Woche Tests angeboten werden.

🏫 Auch an Schulen soll es mehr Tests geben: "Angestrebtes Ziel sind 2 Testungen pro Woche", heißt es im Beschluss. Das soll auch bald für Beschäftigte in Kitas gelten.

🧐 Zeitlich befristete Modell-Projekte: Die Länder dürfen in je einer Region mit niedriger Inzidenz testen, wie einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden können - und zwar unter diesen Voraussetzungen: lückenlose negative Tests, IT-gestützte Prozesse zur Kontakt-Verfolgung und gegebenenfalls auch zum Test-Nachweis sowie klare Abbruch-Kriterien im Falle eines Misserfolgs.

👵 In Alten- und Pflegeheimen müssen Hygiene- und Test-Konzepte weiterhin konsequent umgesetzt werden. 2 Wochen nach der Zweit-Impfung können Besuche in Einrichtungen ohne Ausbruchs-Geschehen wieder erweitert und wohnbereichsübergreifende Gruppen-Angebote wieder durchgeführt werden.

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