Diese 6 Ausgaben kann jede:r von der Steuer absetzen
Wenn du zu deiner Arbeit fahren musst, bekommst du pro Kilometer und Arbeitstag 30 Cent vom Finanzamt gut gerechnet: die Pendler-Pauschale. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent.
Die Lohnkosten von "haushaltsnahen Dienstleistungen" kannst du ebenso bei der Steuer angeben. Dazu zählen: Gärtner, Putzhilfe, Au-Pair und auch Handwerker. Gilt auch für Mieter:innen. Lass dir dafür die Nebenkosten-Abrechnungen von deiner Vermieterin oder deinem Vermieter geben.
Büromaterial, das du brauchst, um einen Erwerb zu erzielen, kannst du als "Werbungskosten" angeben. Da fallen auch Kosten für Fortbildungen drunter. Jede:r Arbeitnehmer:in kann pauschal 1.000 Euro geltend machen.
Wenn du dein privates Handy oder Telefon auch beruflich nutzt, darfst du 20 Prozent der Kosten absetzen - höchstens 20 Euro pro Monat. Auch ein Arbeitszimmer kannst du geltend machen.
Auch manche Versicherungen wie die Kranken- oder Haftpflicht-Versicherung kannst du bei der Steuererklärung angeben.
Auch Spenden an gemeinnützige Vereine kannst du bei der Steuer angeben, musst dafür aber natürlich eine Spendenquittung vorzeigen können.