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Insolvenzverfahren abgeschlossen

Boris Becker: Die Tennis-Legende ist offiziell schuldenfrei

  • Aktualisiert: 03.05.2024
  • 10:32 Uhr
  • (ncz/spot)
Nach erfolgreichem Abschluss seines Insolvenzverfahrens ist Boris jetzt wieder schuldenlos und frei.
Nach erfolgreichem Abschluss seines Insolvenzverfahrens ist Boris jetzt wieder schuldenlos und frei.© ddo

Finanzielle Wende für Boris Becker (56): Vom Tennis-Champion zur Insolvenz und nun zur Befreiung von den finanziellen Fesseln. Sein Anwalt verkündet die gute Nachricht: Becker ist nicht mehr insolvent. 

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Zwei Jahre ist es her, dass Boris Becker von einem Gericht in Großbritannien wegen Insolvenzdelikten zu einer zweieinhalbjährigen Strafe verurteilt wurde. Bereits seit rund eineinhalb Jahren ist der frühere Tennisstar schon wieder auf freiem Fuß, das Insolvenzverfahren lief aber weiter. Wie sein Anwalt nun mitteilt, ist Becker jetzt nicht mehr insolvent.

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Boris Becker: Insolvenz beendet, Schulden erlassen

"In Folge einer Einigung mit seinen Insolvenzverwaltern wurde die 2017 eröffnete private Insolvenz von Boris Becker durch eine gestrige Entscheidung des High Courts in London rechtskräftig beendet", heißt es in der Mitteilung. Das Gericht habe die sofortige Restschuldbefreiung von Boris Becker angeordnet. Dies bedeute, dass der 56-Jährige von jeglicher weiterer Haftung aus den Insolvenzschulden befreit sei.

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Wann darf Boris Becker wieder nach Großbritannien?

Boris Becker war Ende April 2022 von einem Londoner Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der dreimalige Wimbledon-Sieger hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. Becker saß seine Haftstrafe teilweise im Gefängnis Wandsworth und im Gefängnis Huntercombe ab.

Aufgrund einer Sonderregelung für ausländische Häftlinge kam Becker im Dezember 2022 vorzeitig frei und wurde nach Deutschland abgeschoben. Laut britischen Medien darf er frühestens im Oktober 2024 wieder in seine ehemalige Wahlheimat einreisen. Becker hatte seit 2012 in Großbritannien gewohnt.

  • Verwendete Quellen:
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